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Bilfinger Berger

Bericht des Aufsichtsrats

Bernhard Walter
Aufsichtsratsvorsitzender

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand kontinuierlich beraten und kontrolliert. Der Aufsichtsrat ließ sich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens regelmäßig unterrichten. Er hat die Geschäftsführung des Vorstands der Gesellschaft insbesondere auf Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichterstattung überwacht. Maßstab für die Überwachung waren dabei namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der konzernweiten Geschäftsführung durch den Vorstand. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen erteilen. Die vom Vorstand erteilten Berichte und Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Ein vom Aufsichtsrat erstellter, laufend auf erforderliche Anpassungen überprüfter Katalog listet die Arten von Geschäften auf, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Geschäfte, zu denen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich ist, wurden überprüft und mit dem Vorstand behandelt. Der Aufsichtsrat hat seine Zustimmung unter anderem für den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen und für die Abgabe von Angeboten für Großprojekte erteilt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat mit dem Vorstandsvorsitzenden auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse in vielen Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung sowie darüber hinausgehende Fragestellungen erörtert.

Sitzungen des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2007 haben vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsratsplenums stattgefunden.

Dabei wurden neben den laufenden Geschäften und den Großprojekten vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Unternehmensstrategie sowie die Position von Bilfinger Berger im Vergleich zu seinen Wettbewerbern mit dem Vorstand ausführlich besprochen. Daneben hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Akquisition O’Hare Engineering beschäftigt und diesem Erwerb zugestimmt. Vor Erteilung der Zustimmung wurden alle für die Akquisition wesentlichen Gesichtspunkte wie Ergebnisse der Due Diligence, Ertragssituation, Business Plan, Qualität der Geschäftsführung, Auswirkungen auf den Konzernabschluss und Integrationskonzept geprüft. Über die tatsächliche Entwicklung neuer Beteiligungsgesellschaften im Vergleich zu den bei Erwerb getroffenen Annahmen ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig berichten.

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